Kein Anspruch des volljährigen Kindes auf Auszahlung des Kindergeldes

Besteht wegen fehlender Bedürftigkeit kein Anspruch auf Unterhalt eines volljährigen Kindes gegen seine Eltern, so steht diesem auch kein unterhaltsrechtlicher Anspruch auf Auszahlung des von den Eltern bezogenen Kindergeldes an sich zu.

Die steuer- und sozialrechtlichen Regelungen legen es nahe, dass das Kindergeld bei fehlender Bedürftigkeit des Kindes auch familienrechtlich den Eltern zusteht,so dass keine Grundlage für einen aus § 242 BGB hergeleiteten  Auskehrungsanspruch ersichtlich ist; OLG Braunschweig, 1 UF 13/23, Beschluß vom 27.04.2023.

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