Wetterbedingte Flugverspätung
Flugreisende haben üblicherweise Entschädigungsansprüche, wenn sich ihr Flug stark verspätet. Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass Airlines auch dann haften müssen, wenn schlechtes Wetter der Grund für die Verspätung war (Az. 14 S 33/23).