Erbrecht & Vorsorge in Eberswalde
Jeder Erbrechtler kennt diese Situation – Mandanten kommen nach dem Erbfall zur Beratung und stellen fest, dass der Erblasser leider aus Unwissenheit in seinem Testament wesentliche Dinge ungeregelt gelassen hat, unklare Formulierungen benutzt hat, wörtlich etwas ganz anderes geregelt hat als er eigentlich wollte oder das Testament formunwirksam errichtet hat.
Juristische Laien formulieren leider bisweilen „James-Dean-Testamente“, denn sie „wissen nicht was sie tun“. Die Folgen sind oft ungewollte wirtschaftliche Folgen für die Erben und solche die es werden sollten, juristische Auseinandersetzungen und Streitigkeiten in der Familie.
Auch Vorsorgebevollmächtigte wissen selten, worin ihre Rechte und Pflichten bestehen und welchem Haftungsrisiko sie sich bisweilen aussetzen. Vollmachtgeber dagegen sind sich oft der Tragweite der Vollmachtserteilung nicht bewusst und sorgen nicht ausreichend für den Fall des Missbrauchs der Vollmacht vor. Andererseits sind Vorsorgeverfügungen sinnvoll, etwa um die Anordnung einer Betreuung zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit der Angehörigen zu sichern, wenn der Vater z.B. dement wird oder der Ehemann plötzlich nach einem Unfall im Koma liegt.
Die Beratung im Erbrecht beginnt demnach im Idealfall bereits weit vor dem Erbfall und sollte auch den Bereich der Vorsorgeverfügungen umfassen, um spätere Zerwürfnisse innerhalb der Familie und ungewollte Folgen zu vermeiden.
Nach dem Erbfall brechen mitunter Konflikte in Familien auf, die auch in erbrechtliche Auseinandersetzungen ausgetragen werden. Fachkundige juristische Beratung vermag hier der Kompass zu sein, mit dessen Hilfe die Interessen des Mandanten abgesteckt und durchgesetzt werden können.
Auch hier entscheidet neben der rechtssicheren Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche oft die Fähigkeit des taktisch richtigen Vorgehens und nicht zuletzt Schnelligkeit über den Erfolg.
Gern werde ich schon vor dem Erbfall u.a. durch folgende Leistungen für Sie tätig:
- Beratung über rechtssichere Vorsorgemaßnahmen z.B. durch Errichtung einer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung, Vorsorgevollmacht mit Eintragung in das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, Beratung zu Kontovollmachten
- Beratung und Entwurf von Testamenten, z.B. Einzeltestamenten, Ehegattentestamenten im Sinne eines Berliner Testament und vieler weiterer Gestaltungen in verschiedenen Errichtungsformen
- Beratung über Geschiedenentestament und Testament für die Patchworkfamilie oder zum Behindertentestament
- Beratung zur Pflichtteilsgestaltung wie z.B. Pflichtteilsverzicht, Verfügungen zu Lebzeiten und pflichtteilsrelevante Testamentsgestaltungen
- Begleitung von Zuwendungen an Abkömmlinge und u.a. einer rechtssicheren Anordnung einer späteren Anrechnung der Zuwendung auf den Pflichtteil
- Beratung über die Testierfähigkeit
- Beratung über die Vermeidung der Anfechtbarkeit von Testamenten
- Beratung über Möglichkeiten der Entziehung des Pflichtteils und der Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit
- Beratung über erbrechtlich empfehlenswerte Maßnahmen im Rahmen der Trennung und Ehescheidung
- Beratung zur erbrechtlichen Regelung der Betreuung von Haustieren
Auch nach dem Erbfall bin ich gern u.a. mit folgenden Leistungen durch Beratung und Vertretung für Sie tätig bei:
- Erbscheinsverfahren, Ermittlung von Miterben, Einsicht u.a. in Nachlassakten, Grundbuchakten und Betreuungsakten
- Ausschlagung und Anfechtung der Fristversäumnis bei der Ausschlagung
- Geltendmachung von Ansprüchen aus Vermächtnissen
- Geltendmachung von Ansprüchen des Nachlassgläubigers
- Geltendmachung von Ansprüchen des Erben gegen Vorsorgebevollmächtigte
- Auslegung und Anfechtung von Testamenten
- Erbauseinandersetzung
- Verwaltungsmaßnahmen in Erbengemeinschaften
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen pflichtteilsberechtigter Erben und Nichterben
- Geltendmachung von Auskunftsansprüchen
- Erbschaftsstreit
- Vergleichsgestaltung und Begleitung einvernehmlicher Lösungsansätze, wenn dies gewünscht ist
Rechtsanwältin Gebert-Haase
Aus unserem Team in Eberswalde begleitet und vertritt Sie im Bereich Erbrecht und Vorsorge Frau Rechtsanwältin Gebert-Haase. Gern übernimmt sie zudem in geeigneten Fällen für Sie die Funktion der Kontrollbevollmächtigten bei Vorsorgevollmachten oder der Testamentsvollstreckerin.