Rechtsanwalt für Sozialrecht in Eberswalde

 

Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, durch Leistungen dafür Sorge zu tragen, dass die Bürger ein menschenwürdiges Leben führen können.

Dies gilt für alle Bereiche wie Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Rente wegen Erwerbsminderung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Grad der Behinderung.

Gerade dieser Grundsatz hat in den zurückliegenden Jahren für erhebliches Konfliktpotenzial gesorgt. Bürger halten Bescheide in den Händen, die schwer verständlich und teilweise rechtswidrig sind.

Ganz gleich ob Antragstellung, Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren - wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung stets zur Seite, damit Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Sie erreichen unser Sekretariat unter 03334 - 381 77 07 oder per info@rechtsanwaltskanzlei-eberswalde.com. Oder schreiben Sie uns direkt über unser Kontaktformular.

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