Aktuelles
Rechtsanwaltskanzle Gebert in Eberswalde
Blitzer-App
Wer Blitzer-Warnapps im Auto verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Das gilt auch, wenn der Beifahrer die App nutzt, entschied jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Wetterbedingte Flugverspätung
Flugreisende haben üblicherweise Entschädigungsansprüche, wenn sich ihr Flug stark verspätet. Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass Airlines auch dann haften müssen, wenn schlechtes Wetter der Grund für die Verspätung war (Az. 14 S 33/23).
Entscheidungen im Familienrecht
Kein Anspruch des volljährigen Kindes auf Auszahlung des Kindergeldes
Besteht wegen fehlender Bedürftigkeit kein Anspruch auf Unterhalt eines volljährigen Kindes gegen seine Eltern, so steht diesem auch kein unterhaltsrechtlicher Anspruch auf Auszahlung des von den Eltern bezogenen Kindergeldes an sich zu.
Die steuer- und sozialrechtlichen Regelungen legen es nahe, dass das Kindergeld bei fehlender Bedürftigkeit des Kindes auch familienrechtlich den Eltern zusteht,so dass keine Grundlage für einen aus § 242 BGB hergeleiteten Auskehrungsanspruch ersichtlich ist; OLG Braunschweig, 1 UF 13/23, Beschluß vom 27.04.2023.
Bei finanziell leistungsfähigen Großeltern keine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu klären, ob die sog. gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern auch dann besteht, wenn finanziell leistungsfähige Großeltern vorhanden sind. Diese Frage ist u.a. dafür von Bedeutung, ob ein erwerbstätiger Elternteil für den Kindesunterhalt sein oberhalb des sog. notwendigen Selbstbehalts (derzeit 1.160 €) liegendes Einkommen einzusetzen hat oder lediglich das Einkommen oberhalb seines sog. angemessenen Selbstbehalts (derzeit 1.400 €).
Bei finanziell leistungsfähigen Großeltern keine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder
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Entscheidungen in anderen Rechtsgebieten
Elektorollstuhl für Blinde
Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass die Versorgung eines Multiple-Sklerose (MS)-Patienten mit einem Elektrorollstuhl nicht wegen Blindheit verweigert werden darf.
Wegen einer MS konnte der mann immer schlechter gehen. Zuletzt war er deshalb mit einem Greifreifen-Rollstuhl versorgt. Im Jahr 2018 verschlimmerte sich die Krankheit und ein Arm wurde kraftlos. Den Rollstuhl konnte er seitdem nur noch mit kleinen Trippelschritten bewegen. Bei seiner Krankenkasse beantragte er die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl. Diese lehnte den Antrag ab, da der Mann blind und damit nicht verkehrstauglich sei. Auch bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen wie einem Elektrorollstuhl führe Blindheit nach ihrer Auffassung generell zu einer fehlenden Eignung. Denn eine Eigen- und Fremdgefährdung lasse sich bei Blinden nicht ausschließen. Dafür könne die Kasse nicht haften. Dem hielt der Mann entgegen, dass er sich mit dem Langstock schon früher gut orientieren konnte. Das habe er nun auch im Elektrorollstuhl trainiert. Einen Handrollstuhl könne er nicht mehr bedienen und ohne fremde Hilfe könne er das Haus sonst nicht mehr verlassen.
Das LSG hat die Krankenkasse zur Gewährung des Elektrorollstuhls verpflichtet.
Es sei inakzeptabel, den Mann auf die behelfsmäßige Fortbewegung mit dem bisherigen Rollstuhl zu verweisen. Sehbeeinträchtigungen seien kein genereller Grund, eine Verkehrstauglichkeit bei Elektrorollstühlen abzulehnen. Es seien auch keine individuellen Gründe bei dem Mann gegeben, aus denen er mit einem Elektrorollstuhl nicht umgehen könne. Dies habe ein gerichtlicher Sachverständiger festgestellt. Etwaige Restgefährdungen seien dem Bereich der Eigenverantwortung zuzuordnen und in Kauf zu nehmen. Dabei hat das Gericht dem neuen, dynamischen Behindertenbegriff eine zentrale Bedeutung beigemessen. Es sei die Aufgabe des Hilfsmittelrechts, dem Behinderten ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und nicht, ihn von sämtlichen Lebensgefahren fernzuhalten und ihn damit einer weitgehenden Unmündigkeit anheimfallen zu lassen, LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 04.10.2020, L 16 KR 423/20
Elektorollstuhl für Blinde
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Kündigung wegen Eigenbedarfs wegen Unterbringung eines Au Pair
Das AG München hat entschieden, dass die geplante Unterbringung eines Au Pair in der nahegelegenen Wohnung der Gastfamilie eine Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigen kann.
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