Aktuelles
Rechtsanwaltskanzle Gebert in Eberswalde

Im Hinblick auf die aktuellen Infektionszahlen möchten wir darauf hinweisen, dass für einen Termin in unserer Kanzlei ab sofort die 3G-Regel Anwendung findet. Bitte bringen Sie die entsprechenden Nachweise zu Ihrem Termin mit. Danke für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!

Ihre Rechtsanwälte Gebert in Eberswalde
3G-Regel/Corona

Ab dem 01.01.2022 werden die Regelsätze bei Leistungen nach dem SGB II um jeweils 4 € erhöht.

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Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze

Entscheidungen im Familienrecht

Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu klären, ob die sog. gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern auch dann besteht, wenn finanziell leistungsfähige Großeltern vorhanden sind. Diese Frage ist u.a. dafür von Bedeutung, ob ein erwerbstätiger Elternteil für den Kindesunterhalt sein oberhalb des sog. notwendigen Selbstbehalts (derzeit 1.160 €) liegendes Einkommen einzusetzen hat oder lediglich das Einkommen oberhalb seines sog. angemessenen Selbstbehalts (derzeit 1.400 €).

Bei finanziell leistungsfähigen Großeltern keine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder
Neuigkeiten Rechtsanwaltskanzlei Gebert in Eberswalde

Steht eine vom Unterhaltspflichtigen bewohnte Immobilie in seinem Alleineigentum, ist ihm unbeschadet etwaiger Unterhaltsansprüche Dritter grundsätzlich der gesamte Wohnwert zuzurechnen.

Wohnwertvorteil und Kindesunterhalt
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Entscheidungen im Erbrecht

Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie Anspruch auf Erstellung eines privatschriftlichen oder eines notariellen Nachlassverzeichnisses gegen den Erben; § 2314 Abs. 1 BGB.

Doch kommt es häufig vor, dass der von den Erben beauftragte Notar für die Erstellung des Nachlassverzeichnisses geraume Zeit benötigt und die Auskunft sich dadurch erheblich verzögert

Notarielles Nachlassverzeichnis: Wenn der Notar sich nicht rührt
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Einzelkonto, Gemeinschaftskonto, Und- oder Oderkonto? Bei  Ihrer Nachlassplanung sollten Sie dieses Thema unbedingt klären. Der Grund: Vom jeweiligen Kontomodell kann es abhängen, wer das Guthaben im Todesfall für sich beanspruchen kann. Nicht selten gibt es beim Erben Streit über das Guthaben auf Konten, den am Ende Gerichte klären müssen.

Vorsorge für den Erbfall – Konten klären
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Entscheidungen in anderen Rechtsgebieten

Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass die Versorgung eines Multiple-Sklerose (MS)-Patienten mit einem Elektrorollstuhl nicht wegen Blindheit verweigert werden darf.

Wegen einer MS konnte der mann immer schlechter gehen. Zuletzt war er deshalb mit einem Greifreifen-Rollstuhl versorgt. Im Jahr 2018 verschlimmerte sich die Krankheit und ein Arm wurde kraftlos. Den Rollstuhl konnte er seitdem nur noch mit kleinen Trippelschritten bewegen. Bei seiner Krankenkasse beantragte er die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl. Diese lehnte den Antrag ab, da der Mann blind und damit nicht verkehrstauglich sei. Auch bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen wie einem Elektrorollstuhl führe Blindheit nach ihrer Auffassung generell zu einer fehlenden Eignung. Denn eine Eigen- und Fremdgefährdung lasse sich bei Blinden nicht ausschließen. Dafür könne die Kasse nicht haften. Dem hielt der Mann entgegen, dass er sich mit dem Langstock schon früher gut orientieren konnte. Das habe er nun auch im Elektrorollstuhl trainiert. Einen Handrollstuhl könne er nicht mehr bedienen und ohne fremde Hilfe könne er das Haus sonst nicht mehr verlassen.

Das LSG hat die Krankenkasse zur Gewährung des Elektrorollstuhls verpflichtet.

Es sei inakzeptabel, den Mann auf die behelfsmäßige Fortbewegung mit dem bisherigen Rollstuhl zu verweisen. Sehbeeinträchtigungen seien kein genereller Grund, eine Verkehrstauglichkeit bei Elektrorollstühlen abzulehnen. Es seien auch keine individuellen Gründe bei dem Mann gegeben, aus denen er mit einem Elektrorollstuhl nicht umgehen könne. Dies habe ein gerichtlicher Sachverständiger festgestellt. Etwaige Restgefährdungen seien dem Bereich der Eigenverantwortung zuzuordnen und in Kauf zu nehmen. Dabei hat das Gericht dem neuen, dynamischen Behindertenbegriff eine zentrale Bedeutung beigemessen. Es sei die Aufgabe des Hilfsmittelrechts, dem Behinderten ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und nicht, ihn von sämtlichen Lebensgefahren fernzuhalten und ihn damit einer weitgehenden Unmündigkeit anheimfallen zu lassen, LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 04.10.2020, L 16 KR 423/20

Elektorollstuhl für Blinde
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Das AG München hat entschieden, dass die geplante Unterbringung eines Au Pair in der nahegelegenen Wohnung der Gastfamilie eine Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigen kann.